Sie erreichen mich unter +43 512 1234 5678.

Ob in herausfordernden Lebenssituationen oder bei der vorsorglichen Gestaltung von Verträgen – ich stehe Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und Engagement zur Seite.
Mein Anspruch ist es, komplexe rechtliche Fragestellungen klar und verständlich zu erklären, praktikable Lösungen zu entwickeln und Ihre Interessen zielgerichtet zu vertreten. Die Kanzlei deckt ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab – von Zivilrecht und Familienrecht über Vertragsrecht bis hin zu ausgewählten Bereichen des Strafrechts.
Diskretion, Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen dabei stets im Mittelpunkt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Das Honorar liegt meist zwischen 150 € und 300 €. Je nach Spezialisierung und Fallkomplexität kann es höher oder niedriger ausfallen.
Ein einfaches Aufforderungsschreiben kostet oft zwischen 100 € und 300 €. Bei komplexeren Schreiben oder Vertragsgestaltungen sind auch höhere Beträge möglich.
Grundsätzlich: Wer verliert, zahlt. In vielen Fällen müssen unterlegene Parteien auch die Anwaltskosten der
Sie können beim zuständigen Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden die Kosten für Anwalt und Prozess ganz oder teilweise übernommen.
Bei diesem Streitwert liegen die Anwaltskosten – je nach Aufwand – grob zwischen 700 € und 1.000 €. Hinzu kommen eventuell Gerichtskosten.
Ich denke, es wäre sehr benutzerfreundlich, solche bzw. ähnliche Antworten gleich parat zu haben.